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Können Quickborner Bürgerinnen und Bürger aktiv Politik mitgestalten? Aber natürlich!
Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
der Landesvorstand hat in seiner Sitzung am 07. September 2021 beschlossen, eine Landeswahlkonferenz zur Wahl der Landesliste der SPD Schleswig-Holstein für die Landtagswahl 2022 einzuberufen. Die Landeswahlkonferenz findet statt
AM SAMSTAG, 05. FEBRUAR 2022
HOLSTENHALLEN, JUSTUS-VON-LIEBIG-STR. 2-4
24537 NEUMÜNSTER
Die Landeswahlkonferenz beginnt am 05. Februar 2022 um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr).
Die Geschäftsordnung, das Hygienekonzept, die vorläufige Tagesordnung, der Delegiertenschlüssel und das Einberufungsschreiben gibt es unter diesem Link
Die Kreisverbände müssen im Vorfeld dieser Landeswahlkonferenz gesonderte Kreiswahlkonferenzen zur Wahl ihrer Delegierten für die Landeswahlkonferenz durchführen. Es bedarf auch hier gesonderter Mitgliederversammlungen in den Ortsvereinen zur Wahl von Delegierten zu diesen Kreiswahlkonferenzen. Diese Delegiertenwahlen können ab sofort stattfinden. Wahlberechtigt in der Delegiertenkette – Ortsvereine, Kreisdelegiertenkonferenz, Landeswahlkonferenz – sind nach dem Landeswahlgesetz nur Parteimitglieder, die „im Zeitpunkt“ der jeweiligen Versammlungen zum Schleswig-Holsteinischen Landtag wahlberechtigt sind, also alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Delegierten, die kurzfristig nicht an der Landeswahlkonferenz teilnehmen können, möchten wir bitten, ihre Unterlagen über die Kreisgeschäftsstellen an die Ersatzdelegierten weiterzugeben und die Landesgeschäftsstelle („Parteileben Nord“, Telefon: 0431/90 60 630, parteileben-nord@nullspd.de) darüber zu informieren. Bitte beachtet das vorläufige Hygienekonzept. Für die Teilnahme an der Landeswahlkonferenz gilt die 2G+-Regel (geimpft oder genesen und ein aktueller negativer Corona-Test). Anpassungen daran behalten wir uns je nach epidemischer Lage und den zum Zeitpunkt der Landeswahlkonferenz aktuellen gesetzlichen Vorgaben vor.
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